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Rettungsdienst kann Vergaberecht unterliegen

Die Vergabe des Rettungsdienstes und Krankentransports im Auftrag und auf Rechnung der öffentlichen Träger dieser Dienste (Submissionsmodell) ist grundsätzlich nach dem Kartellvergaberecht ausschreibungspflichtig. Anders ist dies nur Falle einer Dienstleistungskonzession, bei denen der öffentliche Träger auswählt, wer die Dienst anbietet und dieser die Entgelte unmittelbar mit den Kostenträgern aushandelt und abrechnet.

BGH, Beschluss vom 01. Dezember 2008 - X ZB 31/08

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