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Gemeinnützige Organisationen nicht zwingend von Ausschreibungen ausgeschlossen

Gemeinnützige Organisationen der Freien Wohlfahrtspflege sind nur dann von Ausschreibungen im Anwendungsbereich des § 7 Nr. 6 VOL/A ausgeschlossen, wenn andernfalls eine konkrete Wettbewerbsverzerrung entsteht.

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04. März 2004 - VIII-VERG 8/04, besprochen unter www.socialnet.de, Rubrik Materialien

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