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Wettbewerbs-/Kartell-/Vergabe-/Beihilferecht (21 - 30)
Kein Vergaberecht bei Grundstücksverkauf
Kartellrecht gilt auch für Gesundheitsdienstleistungen
Kommunales Auswahlermessen bei Krankenhaus-Teilprivatisierung
Ausschreibung darf Werkstätten für behinderte Menschen bevorzugen
Vortäuschen gemeinnütziger Tätigkeit wettbewerbswidrig
Werbung mit Sponsorleistungen nur in Extremfällen wettbewerbswidrig
Gemeinnützige Organisationen nicht zwingend von Ausschreibungen ausgeschlossen
Zahlungen für gemeinwirtschaftlichen Pflichten sind keine Beihilfe
Namensbestandteil 'gemeinnützig' nur bei Gemeinnützigkeit
Monopolstellung einer Abrechnungsgesellschaft zulässig
weiter (31 - 35)