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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseZahlungen für gemeinwirtschaftlichen Pflichten sind keine Beihilfe Öffentliche Zuschüsse unterliegen nicht dem europäischem Beihilfeverbot, soweit sie im wirtschaftlich notwendigem Umfang - einschließlich eines angemessenen Gewinnaufschlags - als Gegenleistung für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen gezahlte werden. EuGH, Urteil vom 24. Juli 2003 - C 280/00 |
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