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Zahlungen für gemeinwirtschaftlichen Pflichten sind keine Beihilfe

Öffentliche Zuschüsse unterliegen nicht dem europäischem Beihilfeverbot, soweit sie im wirtschaftlich notwendigem Umfang - einschließlich eines angemessenen Gewinnaufschlags - als Gegenleistung für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen gezahlte werden.

EuGH, Urteil vom 24. Juli 2003 - C 280/00

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