RA StB von Holt home
Sachgebiete
Verein
Vorstand/Geschäftsführer
Gemeinnützigkeitsrecht
Gemeinnützige GmbH
Gemeinnützige AG
Auslagerung/Ausgliederung
Stiftung
Spendenrecht
Socialfranchise
Corporate Compliance
Due Diligence
Kooperation/Vernetzung
Rechtsprechung, Erlasse
FAQ
Workshopthemen
Vortragsthemen
Service
Literatur
Seminarveranstalter
socialnet
vereinsrecht.de
Kontakt
Datenschutz
Impressum, Haftung, Auskünfte
Allgemeine Suche über diese WebSite
ohne FAQ
 
Suche unter FAQ
 

Aktuelle Rechtsprechung und Erlasse

zurück zur Übersicht

zurück (21 - 30)

Gemeinnützigkeitsrechtliche Sonderstellung nicht wettbewerbswidrig

Unter dem Gesichtspunkt des Wettbewerbsrecht, das auch die Freiheit des Wettbewerbs schützt, ist jede Belebung des Wettbewerbs, wie sie zum Beispiel auch vom Marktzutritt eines Unternehmens mit einer Sonderstellung (z.B. der öffentlichen Hand) ausgehen kann, grundsätzlich erwünscht. Etwas anderes gilt, wenn

  • dies den Bestand des Wettbewerbs auf dem einschlägigen Markt gefährdet oder
  • die Sonderstellung als Marktvorteil missbraucht wird.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 25. April 2002 - I ZR 250/00

© 2002 - 2024 RA StB von Holt, Bonn 04.05.2024