|
Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseGemeinnützigkeitsrechtliche Sonderstellung nicht wettbewerbswidrig Unter dem Gesichtspunkt des Wettbewerbsrecht, das auch die Freiheit des Wettbewerbs schützt, ist jede Belebung des Wettbewerbs, wie sie zum Beispiel auch vom Marktzutritt eines Unternehmens mit einer Sonderstellung (z.B. der öffentlichen Hand) ausgehen kann, grundsätzlich erwünscht. Etwas anderes gilt, wenn
Bundesgerichtshof, Urteil vom 25. April 2002 - I ZR 250/00 |
© 2002 - 2024 RA StB von Holt, Bonn | 04.05.2024 |