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Ausschreibung darf auf besondere Begleitumstände abstellen

Neben dem eigentlichen Ausschreibungsgegenstand dürfen sachlich gerechtfertigte Nebenziele in Ausschreibungen einbezogen werden.

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 17. September 2002 - C 513/99 zur Berücksichtigung von ökologischen Aspekten bei einer Ausschreibung

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