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Heimträger muss aktuelle technische Standards beachten

Freiwillige technische Normen wie die DIN-Normen begründen die widerlegliche Vermutung, den allgemein anerkannten technischen Standard wiederzugeben und sind daher sogar außerhalb ihres unmittelbaren Anwendungsbereichs zur Bestimmung des nach der Verkehrsauffassung Gebotenen in besonderer Weise geeignet; daher können sie regelmäßig zur Feststellung von Inhalt und Umfang der Heimträgern obliegenden Verkehrssicherungspflichten herangezogen werden.

BGH, Urteil v. 22.08.2019 - III ZR 113/18.

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