|
Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseInsolvente Rechtsträger dürfen von Zuwendungen ausgeschlossen werden Der Ausschluss insolventer Rechtsträger von öffentlichen Subventionen steht nicht im Widerspruch zum Gleichheitssatz und ist daher zulässig. OVG Lüneburg, Urteil v. 15.11.2016 - 8 LB 58/16 |
© 2002 - 2024 RA StB von Holt, Bonn | 25.03.2024 |