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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseNachforderung von zu Unrecht gekürzten Zuschussmitteln möglich Der Anspruch auf rechtswidrig gekürzte Zuschussmittel verfällt nicht mit Ablauf des Haushaltsjahres, wenn die Mittel unbeschadet der Kürzung zweckentsprechend verausgabt und hierzu zwischenfinanziert wurden. VG Dresden, Urteil v. 17.08.2016 - 1 K 2517/14 |
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