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Unbilliger Schiedsspruch wird durch Urteil ersetzt

Ist ein Schiedsspruch zur Vergütung der häuslichen Krankenpflege unbillig, wird er durch Urteil ersetzt. An dem zugehörigen Gerichtsverfahren muss die Schiedsperson nicht beteiligt werden.

BSG, Urteil vom 25. November 2010 - B 3 KR 1/10 R

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