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Pflegeversicherung leistet nur bis zum Sterbetag

Heimverträge über stationäre Leistungen der Pflegeversicherung dürfen keine Fortzahlungen für Zeiträume nach dem Sterbetag des Heimbewohners vorsehen.

BVerwG, Urteil vom 02. Juni 2010 - 8 C 24/09

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