Allgemeine Suche über diese WebSite
ohne FAQ |
 |
|
 |
| Suche unter FAQ |
 |
|
 |
|
Aktuelle Rechtsprechung und Erlasse
zurück zur Übersicht
zurück
(41 - 50)
Versorgungsvertrag nur bei sehr gravierenden Pflichtverletzungen kündbar
Der Versorgungsvertrag ist nicht fristlos oder ordentlich kündbar, nur weil der Heimträger eine unzulässige anlasslose Wirtschaftlichkeitsprüfung seines Pflegeheims vereitelt. Die damit einhergehende Störung des Vertrauensverhältnisses rechtfertigt keine Kündigung.
BSG, Urteil vom 12. Juni 2008 - B 3 P 2/07 R
|