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Geringe Prüfungsintensität schafft keinen Vertrauenstatbestand

Es liegt keine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes vor, wenn der Zuschussgeber nur einzelne Maßnahmeträger gründlich überprüft. Eine geringe Prüfungsintensität in der Vergangenheit begründet keinen Vertrauenstatbestand auf Beibehaltung dieser Verwaltungspraxis.

Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 13. Juni 2000 - 3 B 77/00, 3 PKH 7/00

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