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Kann ein angestellter Mitarbeiter des Vereins bzw. einer Stiftung gleichzeitig dem Vorstand angehören?
Darf ein gemeinnütziger Verein oder eine Stiftung Personal entlohnen?
Welche Auswirkungen hat eine Personalüberlassung zwischen Verein / Stiftung und Tochtergesellschaft?
Sind unterschiedliche Konditionen der Mitarbeiter des Vereins und der Tochtergesellschaft problematisch?
Wie hoch darf die an einen ehrenamtlichen Mitarbeiter gezahlte Aufwandsentschädigung sein?
Ist es steuerlich unschädlich / rechtlich korrekt, wenn ehrenamtliche Vorstandsmitglieder für eine Tätigkeit, die nicht in Verbindung mit der Vorstandstätigkeit steht, ein Honorar von dem Verein erhalten, dessen Vorstand sie sind?
Dürfen einem Vorstandsmitglied seine Auslagen erstattet werden oder darf ihm die Organisation eine Entschädigung für den eingesetzten Zeitaufwand zahlen?