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FAQ - Verein

 

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Rubrik 'Buchführung, Prüfung und Revision'

 

  1. Wie genau hat die Prüfung einer Vereinskassenführung auszusehen?

  2. Muss die Jahresrechnung eines Vereins vor einer Mitgliederversammlung von einem Wirtschaftsprüfer, Steuerberater o.ä. geprüft werden?

  3. Ich bin zum Kassenprüfer gewählt / berufen worden, kenne mich mit den Aufgaben aber nicht aus. Können mich eventuell Haftungsrisiken treffen?

  4. Wie lange muß man die Geschäftsunterlagen (Protokolle/Kassenführungsunterlagen, etc.) aufbewahren?

  5. Gibt es eine gesetzliche Grundlage, in der verankert ist, dass der 1. Vorsitzende eines Vereins bzw. die anderen Vorstandsmitglieder an einer Kassenprüfung n i c h t teilnehmen dürfen?

  6. Dürfen Kassenprüfer Einsicht in bestehende Verträge nehmen?

  7. Haben die Vereinsmitglieder einen Anspruch auf Einsichtnahme in alle Vereinsunterlagen, z.B. die Konten, Verträge oder Mitgliederlisten?

  8. Ist eine steuerbegünstigte Organisation verpflichtet, eine Revision zu installieren?

  9. Was hat eine Vereinskassiererin zu beachten, wenn sie ihre Amtsgeschäfte korrekt an ihren Nachfolger übergeben will?

  10. Kann ein Mitglied eines mitgliederstarken Vereins die Vorlage eines schriftlichen Berichts in der Hauptversammlung verlangen, wenn die Satzung dazu keine Regelung enthält?

  11. Darf ein Verwandter (z.B. Bruder/Schwester) des Vorstandes eine Kontrollfunktion, z.B. Revision, Kassenprüfung, im Verein übernehmen?

  12. Kann ein gewählter Kassenprüfer auch ein Vorstandsamt wahrnehmen ?

 

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