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Steuerverfahrensrecht (1 - 10)
Internetauftritt wird vom Finanzamt geprüft
Unverbindliche Zusage des Finanzamtes ist nutzlos
Finanzamt an großzügigere Vorjahresbeurteilung nicht gebunden
Bindung des Finanzamts an eine schriftlich erteilte Auskunft
Verpflichtung zur elektronischen Umsatzsteuer-/ Lohnsteueranmeldung
Nachweisprobleme beim Online-/Homebanking
Kein Vertrauensschutz durch Verhalten in Vorjahren
Finanzamtes soll an seine Zusagen häufig nicht gebunden sein
Ruhendes Einspruchsverfahren kann jederzeit weitergeführt werden
Finanzverwaltung erhält unbeschränkten Daten-Zugriff