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Spendenrecht (21 - 30)
Vereinfachungen für elektronisch erstellte Spendenbescheinigungen
Kein Spendenabzug bei Spende in Erfüllung einer Schenkungsauflage
Einfachere Anerkennung von Aufwandsspenden
Freiwillige Spende kann bei Insolvenz zurückgefordert werden
Vor Stiftungsanerkennung gezahlte Spende nicht abziehbar
Erhebliche Nachweispflichten des Spenders bei Auslandsspenden
In der Regel keine persönliche "Ausstellerhaftung"
Vorteilsausgleichende 'Spenden' sind nicht abzugsfähig
Erhebliche Restriktionen bei Aufwands- und Rückspenden
Persönliche Steuerhaftung nur in Ausnahmefällen
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